Triathlon-Wettkampfregeln: Radfahren

Windschattenregeln, Verhalten auf der Strecke, erlaubtes Material und Sitzposition - die Regeln für die zweite Triathlondisziplin sind die umfangreichsten Bestimmungen für den gesamten Wettkampf. Wer sich hier keine Strafe einfangen möchte, sollte mit den relevanten Vorgaben vertraut sein.

Die nachfolgenden Erklärungen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der Sportortdnung der Deutschen Triathlon Union (SpO der DTU) in der aktuellen Fassung dar.

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick

  • es gilt grundsätzlich: rechts fahren, links überholen
  • es besteht Helmpflicht, Kinnriemen geschlossen - auch in der Wechselzone
  • Startnummer nach hinten
  • Sitzposition: Pflicht zu drei Kontaktpunkten - Sattel, Lenker, Pedale
  • Windschattenverbotszone 12 Meter, Überholvorgänge müssen nach 25 Sekunden abgeschlossen sein
  • Ausnahmen bei Windschattenfreigabe
  • neue Bestimmungen ab 2025 für Anbauteile am Fahrrad (Heck, Oberrohr & Lenker)

Im Folgenden die einzelnen Regelungen nun im Detail:

Allgemeine Bestimmungen

  • Es gilt grundsätzlich die Strassenverkehrsordnung (StVO)
  • Rechts fahren, links überholen (Rechts überholen oder vorbeifahren ist grundsätzlich verboten und wird mit Strafe geahndet. Ebenso wird bestraft, wer als langsamer Fahrer mittig oder links fährt und damit das Überholen auf der linken Seite blockiert)
  • gefährdendes Fahrverhalten wird als Regelverstoß geahndet
  • Bekleidung mindestens Einteiler oder Hose + Oberteil
  • Die Startnummer muss deutlich sichtbar auf der Rückseite getragen werden
  • Helm:
    • Es besteht Helmpflicht, der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen
    • Der Helm muss aufgesetzt und der Kinnriemen verschlossen sein vom Zeitpunkt, wenn das Rad im Wettkampf aus dem Fahrradständer entnommen wird bis zum zum Zeitpunkt, an dem es wieder am Wechselplatz abgestellt ist. Das heißt: das Abnehmen des Helms und selbst das Berühren des Kinnriemens ist auch dann noch verboten, wenn das Rad in der Wechselzone während des Wettkampfs geschoben wird

Material & Sitzposition

Neue Bestimmungen ab 2025

  • Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inklusive deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt
  • Neue Bestimmungen betreffen die Positionierung und Ausmaße von Anbauteilen

Bildnachweis: Sportordnung DTU

Heck

  • alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt.
  • Ausnahme Heck: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen größer als 30 x 30 cm sein, insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten, aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.

Oberrohr

  • Alles, was am Oberrohr befestigt wird, darf die komplette Länge nutzen, aber nur maximal 10 cm ab Oberkante Oberrohr gemessen hoch und nicht breiter als das Oberrohr selbst sein. Ausnahme Heck: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen größer als 30 x 30 cm sein, insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten, aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. 

Lenker / Aerobars

  • Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von

> maximal 25 cm in Richtung des Sattels

> maximal 20 cm in der Höhe

> maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers

> maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades befinden.

Diese bestehenden Bestimmungen gelten weiterhin

  • das Fahrrad darf nur durch menschliche Muskelkraft vorwärtsbewegt werden
  • es muss über eine Vorderrad- und Hinterradbremse verfügen, Bremshebel dürfen NICHT nach vorn ragen, Scheibenbremsen sind erlaubt
  • keine zusätzlich angebrachten Verkleidungen oder Windabweiser erlaubt (einzig: Hinterrad darf ein Scheibenrad sein - die Nutzung kann allerdings bei extremen Witterungsbedingungen verboten werden)
  • Startnummernaufkleber für das Fahrrad sollen von der linken Seite deutlich lesbar angebracht werden
  • Flaschen oder Aufbewahrungsbehälter dürfen nicht aus Glas oder zerbrechlichem Material sein
  • Nutzung einer Kamera (am Fahrrad oder am Helm) ist nur nach Genehmigung der Wettkampfleitung erlaubt, Spiegel sind verboten
  • Lenkeraufsätze / Armauflagen sind bei Rennen mit Windschattenverbot erlaubt, bei Rennen mit Windschattenfreigabe verboten (siehe Punkt Windschattenfreigabe weiter unten)
  • alle Rohrenden am Lenker und Lenkeraufsatz müssen verschlossen sein
  • Sitzposition: es gilt die Pflicht zu den drei Kontaktpunkten am Rad
  • zulässige Sitzposition: Sitz auf dem Sattel, Füße auf den Pedalen, Hände am Lenker bzw. Unterarme auf dem Auflieger (nur bei Windschattenverbot)

Bildnachweis: Sportordnung DTU

  • unzulässige Sitzpositionen: Sitz auf dem Oberrohr / hinter dem Sattel / "Supertuck" Position

Bildnachweis: Sportordnung DTU

Windschattenverbot

Betrifft den Großteil der Triathlonveranstaltungen im Breitensport. Wenn in der Wettkampfausschreibung nicht ausdrücklich andere Bestimmungen benannt sind, gelten grundsätzlich diese Regeln:

  • Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmenden ist verboten
  • Die Windschattenzone ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmenden
  • Beim Überholen muss die Windschattenzone so schnell wie möglich durchquert werden, der Überholvorgang muss nach 25 Sekunden abeschlossen sein
  • überholt ist, sobald das Vorderrad des Überholenden vor dem Vorderrad des Überholten ist > dann muss sich der Überholte zurückfallen lassen und den Windschattenabstand selbst einhalten
  • Das Befahren der Windschattenzone ist außer beim Überholvorgang in folgenden Situationen erlaubt:
    • an Verpflegungsstationen
    • 500m vor und hinter der Wechselzone

ZEITSTRAFEN BEI REGELVERSTÖSSEN WINDSCHATTENVERBOT

  • auf der Supersprintdistanz: 1 min
  • auf der Sprintdistanz: 1 min
  • auf der Kurzdistanz (olympische Distanz): 2 min
  • auf der Mitteldistanz und Langdistanz: 5 min

So wird die Strafe durch einen Wettkampfrichter mitgeteilt: Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der blauen Karte unter Mitteilung der Zeitstrafe und Aufforderung, den Regelverstoß in der nächstmöglichen Penalty Box zu beseitigen.

Windschattenfreigabe

Betrifft nur wenige Ausnahmewettkämpfe im Breitensport (ist aber der Normalfall bei Elite- und Bundesligarennen). Die Windschattenfreigabe muss ausdrücklich in der Ausschreibung der Veranstaltung benannt werden, ansonsten gelten die Grundsätze des Windschattenverbots.  

  • es gelten keine Windschattenverbotsregeln, Gruppenfahren ist erlaubt
  • dabei sind nur Rennräder bzw. Fahrräder mit Rennradlenker sind zugelassen (Gravel Bikes/Crosser sind ok, aber keine Triathlonräder)
  • Lenkeraufsätze / Armauflagen auf dem Rennradlenker sind verboten, egal welche Länge
  • Scheibenräder sind verboten

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